Wenn sich Kreditüberschreitungen abzeichnen oder bereits eingetreten sind, kann nach dem neuen Rechnungsmodell für Gemeinden HRM2 der Gemeinderat Exekutivkredite begründen und beschliessen. Der Gemeinderat hat dafür einen Grenzwert von 10 % bzw. mindestens CHF 10‘000 festgelegt.
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Exekutivkredit
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