Absenzen und Jokertage
Absenzen
Falls ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, bitten wir die Eltern, dies vor dem Unterricht über die Escola-App zu melden. Fehlt eine Abmeldung, hat dies zur Folge, dass die Lehrpersonen während des Unterrichts dem Fernbleiben nachgehen müssen und Unterrichtszeit verloren geht.
Bei Absenzen ab 2 Tagen bitten wir Sie, der Klassenlehrperson via Escola-App unaufgefordert ein Arztzeugnis zu schicken. Dies geschieht über eine gesicherte Verbindung gemäss den kantonalen Datenschutzrichtlinien.
Gemäss der Verordnung über die Primar- und Orientierungsschulen (SHR 411.101: §18) kann die Schulbehörde bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Kindes Massnahmen, z.B. in Form einer Busse gegenüber den Erziehungsberechtigten ergreifen. Jeder versäumte halbe Schultag gilt als eine Absenz. Ein angebrochener Halbtag, an dem eine oder mehrere Lektionen versäumt werden, gilt ebenfalls als eine Absenz.
Jokertage
Jedes Kind hat ohne Begründung des Einsatzes einen Anspruch auf
- zwanzig (20) freie Halbtage pro Schuljahr im 1. Kindergartenjahr
- zehn (10) freie Halbtage pro Schuljahr im 2. Kindergartenjahr
- vier freie Halbtage pro Schuljahr in der Primarschule (1. bis 6. Klasse)
Die Erziehungsberechtigten teilen den Bezug von Jokertagen mindestens 3 Schultage via Escola-App der Klassenlehrperson mit.
Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden und verfallen. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Schülerin / der Schüler den Schulstoff nacharbeitet. Während Schulanlässen gemäss Semester- oder Jahresprogramm können keine Jokertage eingesetzt werden.
Dispensationen
Über die Dispensation eines Schülers vom gesamten Unterricht oder von einzelnen Fächern befindet die Schulleitung auf Gesuch hin bei Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses oder anderer stichhaltiger Gründe.
Dispensationen für Fördermassnahmen (z.B. Sport oder Musik) sind ebenfalls möglich und können gemeinsam mit der Schulleitung besprochen werden.
Weitere Informationen zu Absenzen und Dispensationen finden Sie auf der kantonalen Bildungsplattform schule.sh.ch.